HINWEISGEBER-MELDE-INSTANZ

HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ ALS CHANCE

Wir sehen das Hinweisgeberschutzgesetz als Chance, die tieferen Einblicke der Mitarbeiter positiv zu nutzen.
Viele trauen sich nicht aus Angst vor Abmahnung, Kündigung oder Anderem gewisse Sachverhalte zu melden.

Hinweisgeberschutz = die eignen Mitarbeiter darin stärken, Prozesse und -entscheidungen mitzugestalten.
Profitieren Sie von unserem Beratungsangebot, um dem gemeinsamen Unternehmensziel näher zu kommen.

Kennen Sie die – vielleicht auch ein oder andere verrückte – Idee Ihrer Mitarbeiter? Genie und Wahnsinn
liegt ja bekanntlich eng beieinander. Warum also nicht das Hinweisgeberschutzgesetz zum Positiven nutzen?

Sie träumen schon lange von einem Verbesserungsmanagement? Dann nutzen Sie unser Leistungsangebot:

  • – Mitgestaltungsmöglichkeiten für Mitarbeiter schaffen
  • – mit Loyalität dem gemeinsamen Ziel näher kommen
  • – ein gutes Arbeitsklima schaffen und attraktiver Arbeitgeber sein
Leistungsübersicht (Hinweisgeberschutzsystem)
Einrichtung von Meldekanälen (persönlich, postalisch, telefonisch, online) unter Wahrung der Vertraulichkeit des Hinweisgebers sowie Dritter in der Meldung Erwähnter; ggf. Hinzuziehen von Übersetzern für fremdsprachige Hinweise
Einführung Hinweisgebersystem und Kommunikation an die Mitarbeiter inkl. Individuelles Onboarding neuer Mitarbeiter
fristgerechte (innerhalb 7 Tage) Eingangsbestätigung der Meldung an den Hinweisgeber
fristgerechte (innerhalb 3 Monate) Information an den Hinweisgeber über erfolgte Maßnahmen
vierteljährliche Vor-Ort Termine („Sprechstunden“) sowie ständiger Ansprechpartner für Meldende (flexibel erreichbar)
Zugang zum Online-Melde-Tool (Ihr anonymes Melde- und Kommunikationstool mit Mitarbeitern)
regelmäßige Auswertung und Generierung eines Mitarbeiter Zufriedenheitsindex