Bitte beachten Sie: Falls durch Ihr Unternehmen keine offizielle Beauftragung der Hinweisgeber-Melde-Instanz vorliegt, wird für jede eingegangene Meldung eine Fallpauschale in Höhe von mindestens 30,00 Euro bzw. je nach tatsächlich angefallenem Stundenaufwand gemäß dem aktuell gültigen Stundensatz erhoben.